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Informationen zur Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz
1. Welcher Personenkreis hat in der Regel welche Fachkunde?
Radiologen und Teilradiologen:
Nuklearmediziner:
Strahlentherapeuten:
Fachkunde Strahlentherapie nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
+ Röntgendiagnostik nach Röntgenverodnung
Entsprechend der Zuordnung zur RöV oder StrlSchV muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden.
2. Wie sind die Aktualisierungsfristen?
2. 1 Aktualisierung nach RöV:
Erwerb der Fachkunde: Aktualisierung bis:
vor 1973: 01. Juli 2004
von 1973 - 1987: 01. Juli 2005
von 1988 - 30. Juni 2002: 01. Juli 2007
ab 1. Juli 2002: 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde
2. 2 Aktualisierung nach StrlSchV:
Erwerb der Fachkunde: Aktualisierung bis:
vor 1976: 01. August 2003
von 1976 - 1989: 01. August 2004
von 1990 - 31. Juli 2001: 01. August 2006
ab 1. August 2001: 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde
3. Wie erfolgt die Aktualisierung?
Die Aktualisierung erfolgt i. d. R. durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs. Dieser umfasst i. a. 8 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Fachkunde. Wer die Fachkunde auf mehreren
Gebieten besitzt (z. B. Strahlentherapeuten) muss entsprechende Kurse besuchen.
Wir bieten hierfür verkürzte, kombinierte, von der Aufsichtsbehörde genehmigte Aktualisierungskurse in verschiedenen Bundesländern an.
4. Besonderheit: MTRA
Da Medizinisch-Technische Assistenten/innen die Fachkunde im Strahlenschutz auf allen 3 Gebieten in der Ausbildung erwerben, sollten sie auf jeden Fall die gesamte Fachkunde aktualisieren, auch
wenn sie im Augenblick nur auf einem Gebiet tätig sind. Die Aktualisierung ist unabhängig von der augenblicklichen beruflichen Tätigkeit.
5. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von MFA
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für MFA bzw. Arzthelferinnen erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 8-stündigen Aktualisierungskurs.
6. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von OP-Personal
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs.
6. Wichtiger Hinweis:
Wir empfehlen:
Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auf jedem Gebiet, in dem man die Fachkunde einmal erworben hat.
Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch während einer Babypause, da der spätere Berufseinstieg bei nicht aktualisierter Fachkunde nur durch aufwändigere Kurse möglich
ist.
Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben, um spätere Vertretungsmöglichkeiten offen zu haben.
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